Ambulant Betreutes Wohnen
Selbstständig in der eigenen Wohnung leben und dort Unterstützung bekommen, wo sie gebraucht wird.
In der eigenen Wohnung leben – und trotzdem nicht allein
Ambulant Betreutes Wohnen, kurz ABW, heißt: Sie bleiben in Ihrer Wohnung und in Ihrem vertrauten Umfeld. Wir kommen zu Ihnen.
Das Angebot richtet sich an Erwachsene mit körperlicher oder geistiger Behinderung sowie an Menschen mit psychischer Erkrankung oder Suchterkrankung.
Wie viel Unterstützung jemand braucht, ist sehr verschieden. Manche brauchen Hilfe nur an einer einzigen Stelle. Andere brauchen jemanden, der regelmäßig da ist.
Deshalb planen wir jede Begleitung einzeln. Es gibt kein Paket, in das Sie hineinpassen müssen.
Wobei wir unterstützen
Was davon tatsächlich Teil der Begleitung wird, entscheiden Ihre Ziele und Ihr Bedarf – nicht diese Liste.
Häufige Themen in der Begleitung:
- Alltag und Tagesstruktur
- Behörden und Schriftverkehr
- Arzttermine begleiten
- Haushalt und Einkäufe
- Geld und Finanzen
- Soziale Kontakte
- Freizeit gestalten
- Krisen und Konflikte
- Umgang mit der Erkrankung
- Berufliche Perspektive
Wir kommen dorthin, wo es schwierig wird
Unsere Mitarbeitenden begleiten Sie überwiegend dort, wo die Schwierigkeiten entstehen: zu Hause, bei Terminen, in Ihrem Umfeld.
Das hat einen einfachen Grund. Ein Problem lässt sich meist dort lösen, wo es auftritt – nicht in einem Gespräch darüber.
Wir wollen Ihnen nicht möglichst viel abnehmen. Wir wollen, dass Sie hinterher mehr können als vorher.
Der Plan gehört Ihnen
Am Anfang schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation. Was läuft gut? Wo hakt es? Was soll sich ändern?
Daraus werden konkrete Ziele. Die prüfen wir regelmäßig und passen sie an, wenn sich etwas verändert.
Eine ambulante Hilfe darf wachsen und schrumpfen. Brauchen Sie mehr, schauen wir neu auf den Bedarf. Entwickelt sich mehr Selbstständigkeit, wird die Unterstützung weniger.
Wer das bezahlt
Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Ob und in welchem Umfang die Leistung finanziert wird, stellt der zuständige Leistungsträger im Rahmen der individuellen Bedarfsermittlung fest.
Sie müssen sich da nicht allein durcharbeiten. Wir unterstützen schon vor Beginn der Betreuung – bei der Frage, ob die Voraussetzungen vorliegen, und bei den Schritten zum Antrag.
Was zum ABW oft gefragt wird
Es ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Ob und in welchem Umfang finanziert wird, stellt der zuständige Leistungsträger im Rahmen der Bedarfsermittlung fest. Für Sie entstehen dadurch in der Regel keine direkten Kosten.
Das richtet sich nach Ihrem Bedarf und nach dem, was bewilligt wird. Eine Einheit dauert bei uns meist rund zwei Stunden. Wie oft jemand kommt, wird in der Hilfeplanung festgelegt und kann sich ändern.
Das ABW setzt voraus, dass Sie in einer eigenen Wohnung leben oder dorthin ziehen möchten. Wenn ein eigener Haushalt nicht infrage kommt, ist vielleicht das Wohnen in einer Gastfamilie die passendere Form. Sprechen Sie uns darauf an.
Dann wird sie weniger. Eine ambulante Hilfe darf sich verändern. Entwickelt sich mehr Selbstständigkeit, passen wir den Umfang an – und umgekehrt genauso.
Sprechen Sie mit uns
Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, was gebraucht wird und was der nächste Schritt ist.